Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aktiv Powertours®

Zu einer funktionierenden Sportveranstaltung und Camp-, Aufenthalt-, und Eventdurchführung tragen klare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir in Form der folgenden AGB treffen. Nachfolgend bezeichnet als „Kunde“ ist derjenige Vertragspartner, der mit der Firma AKTIV POWERTOURS® ein Sportcamp-, Eventvertrag schließt. „Reisender, Reise-, Camp-, Eventteilnehmer“ der Teilnehmer, „Gruppenauftraggeber“, die Person oder Einrichtung, über welche bei geschlossenen Firmen, Gruppen, Vereinen, Schulen, des  Camps-, Eventvertrag abgewickelt wird. Diese AGB werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und uns, der Firma Aktiv Powertours® (im weiteren Verlauf AKTIV POWERTOURS® genannt – VA= Veranstaltung), zustande kommenden Sportcamp-, Eventvertrages.

  1. Geltungsbereich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die vorliegenden Dienstleistungen  gelten für alle Trainingseinheiten in Form eines, -Camps, Events von AKTIV POWERTOURS®. Sie gelten außerdem, soweit nicht die nachfolgend behandelten Ausnahmen vorliegen, für alle sonstigen Angebotsformen von AKTIV POWERTOURS®, welche damit von AKTIV POWERTOURS®  dem verbraucherfreundlichen Dienstleistungen unterstellt werden. Insbesondere gelten unsere AGB für Angebote und Leistungen aus unseren Katalogen und Prospekten, Flyern und Webseiten.

1.2 Diese Veranstaltungsbedingungen gelten nicht für Mietverträge über die Vermietung von Kanus, Booten, Fahrzeugen, Karts und Quads, Sportgeräten und Ausrüstungen sowie sonstigen Gegenständen, soweit AKTIV POWERTOURS® im Rahmen des Angebots und der vertraglichen Vereinbarungen bei solchen Angebotsformen darauf hinweist, dass es sich um Mietangebote handelt. Für Mietverträge, die bei solchen Angebotsformen abgeschlossen werden, gelten, soweit wirksam vereinbart, ausschließlich die Vertragsbedingungen für Mietverträge der AKTIV POWERTOURS®  und oder deren Leistungsträger. Insbesondere bei folgenden Angebotsformen von AKTIV POWERTOURS®  handelt es sich um Mietangebote: Bikes, Mountainbikes, Kanus und weiteres derartiges Equipment.

1.3 Die vorliegenden Dienstleistungenbedingungen gelten ebenfalls nicht, soweit im Camp-, Eventleistung als einzelne Dienstleistungen oder zusätzlich zu Mietangeboten oder zu Pauschalangeboten von AKTIV POWERTOURS®  lediglich vermittelt werden, soweit in diesen Fällen AKTIV POWERTOURS® nach den Grundsätzen des § 611  nicht den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Sportcamp-, Eventleistung als eigene Leistungen eines Dienstleisters anzupreisen und zu leisten.

  1. Vertragsabschluss

2.1 Mit der Buchung, (Dienstleistungsanmeldung, Sportcamp, Eventbuchung) die mündlich, schriftlich, per Telefax, über das Internet oder per eMail erfolgen kann, bietet der Kunde AKTIV POWERTOURS® den Abschluss eines Reise-, Camp-, Eventvertrages auf der Grundlage des Sportcamps, Eventausschreibung, dieser Dienstleistung und aller beifolgenden Angaben in der Buchungsgrundlage soweit diese Aufklärungen und Hinweise dem Kunden bei der Buchung vorliegen, verbindlich an.

2.2 Im Falle einer elektronischen Übermittlung der Buchung wird AKTIV POWERTOURS®  dem Kunden den Eingang der Buchung unverzüglich bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Sportcamps-, Eventvertrages.

2.3 Der Sportcamp-, Eventvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von AKTIV POWERTOURS®  an den Kunden, bzw. den Dienstleistungsvermittler oder Gruppenauftraggeber zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird AKTIV POWERTOURS® eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mit Informationsmaterial und Rechnung.

2.4 Die Buchungsperson, bzw. der Gruppenauftraggeber haftet für alle Verpflichtungen von Mit anwesenden, bzw. Gruppenteilnehmern aus dem Sportcamp-, Eventvertrag (insbesondere die Zahlung des Sportcamps, Eventpreises und von Stornokosten), für welche sie/er die Buchung vornimmt, sofern sie/er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung/Gruppenbuchungsformular übernommen hat.

  1. Subdomains

3.1 Aktiv-Powertours betreibt diverse Subdomains. Für die Subdomains gelten ebenfalls die hier angeführten AGB. www.camp-spezialist.de, www.sportcamp.pro.

  1. Besonderheiten bei der Buchung von Sportgruppen

4.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, soweit die vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der von AKTIV POWERTOURS®  zu erbringenden Dienstleistung,  Eventleistung und/oder die Buchungsabwicklung mit bzw. über einen Gruppenauftraggeber erfolgt.

4.2 Der Gruppenauftraggeber hat ausschließlich die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten des Sportcamps-, Eventteilnehmers. Er ist berechtigt, namens und in Vollmacht des Sportcamps, Eventteilnehmers rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen abzugeben (insbesondere als dessen Vertreter diese Dienstleistungsbedingungen als Vertragsinhalt anzuerkennen) und solche von AKTIV POWERTOURS®  entgegenzunehmen. Der Entsprechende Verantwortliche  kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber AKTIV POWERTOURS®  widerrufen.

4.3 Von den Vereinbarungen mit dem Verantwortlichen und diesen Dienstleistungsbedingungen bleiben Vereinbarungen mit einem Gruppenauftraggeber, die dessen eigene Rechte und Pflichten gegenüber AKTIV POWERTOURS® betreffen, unberührt.

  1. Leistungsverpflichtung von AKTIV POWERTOURS®

5.1 Die Leistungsverpflichtung von AKTIV POWERTOURS® ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung - bei Gruppenreisen aus dem Vertrag mit, bzw. der Buchungsbestätigung an den Gruppenauftraggeber - in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reise-, Camp-, Eventausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen oder ergänzenden Hinweise und Erläuterungen.

5.2 Leistungsträger (z.B. Beherbergungsbetriebe, Kanuverleih, Fahrradverleih, Fluggesellschaften), Reisebüros und insbesondere der Gruppenauftraggeber und dessen Mitarbeiter oder Beauftragte sind von AKTIV POWERTOURS® nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reise-, Camp-, Eventausschreibung oder die Buchungsbestätigung, bzw. die mit dem Gruppenauftraggeber getroffenen Vereinbarungen, hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reise- oder Gruppenvertrages abändern.

5.3 Orts-, Hotel- und Leistungsträgerprospekte, die nicht von AKTIV POWERTOURS® herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche Vereinbarung durch AKTIV POWERTOURS® nicht verbindlich. Bilder aus Katalogen und Prosekten für Veranstaltungen wie Box-Camps, Kick-Box-Camps etc. können abweichen, da an unterschiedlichen Orten, je nach Buchungsort, ausgetragen wird.

  1. Bestimmungen zu den Witterungsverhältnissen

6.1 AKTIV POWERTOURS® übernimmt keine Einstandspflicht bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, werden alle Reisen, Camps und Angebote von AKTIV POWERTOURS® daher grundsätzlich bei jedem Wetter erbracht bzw. durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen und auch Tages- und Nachtzeiten.

6.2 Witterungsverhältnisse jeglicher Art, insbesondere Schönwetter und/oder Trockenheit bzw. Ausbleiben von Regen sind daher, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, weder Vertragsbedingung, noch Vertragsgegenstand.

6.3 Witterungsverhältnisse jeglicher Art, insbesondere Regen, rechtfertigen weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, Terminverschiebung, Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen oder sonstige Ansprüche aus diesem Kontext. Die Kündigungsrechte gemäß § 651j BGB (Kündigung des Reise-, Camp-, Eventvertrages bei höherer Gewalt) bleiben hiervon unberührt.

6.3 Für die Auswirkung von Witterungsverhältnissen sind ausschließlich die Verhältnisse am Leistungsort relevant und werden als Maßgabe herangezogen.

  1. Anzahlung und Restzahlung

7.1 Mit Vertragsschluss und nach Zugang einer Rechnung beim Kunden gemäs BGB ist eine Anzahlung fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Reise-, Camp-, Eventpreises, mindestens € 30,- pro Person. Vorauszahlungspflichten, die ein Gruppenauftraggeber als eigene übernommen hat, bleiben davon unbeansprucht.

7.2 Die Restzahlung wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 11.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.

7. 3 Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn

a) der gesamte Reisepreis entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erst zum Reiseende zahlungsfällig wird und die Reise-, Camp-, Eventleistung keinen Transport vom oder zum Zielort umfassen
b) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- pro Teilnehmer nicht übersteigt.

7.4 Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis, soweit erforderlich nach Aushändigung der Rechnung, sofort zahlungsfällig.

7.5 Soweit der Sicherungsschein durch AKTIV POWERTOURS® übergeben ist, AKTIV POWERTOURS® zur Erbringung der Reise-, Camp-, Eventleistung bereit und in der Lage ist, kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reise-, Camp-, Eventpreises kein Anspruch des Kunden bzw. des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reise-, Camp-, Eventleistung/Camp-Leistung, Eventteilnahme etc.

7.6 Leistet der Kunde bzw. der Gruppenauftraggeber soweit Zahlungen, welche durch/mit diesen vereinbart wurden, trotz Vorliegen aller Fälligkeitsvoraussetzungen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vorstehenden, festgelegten oder sonst vereinbarten Fälligkeiten, ist AKTIV POWERTOURS® berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reise-, Camp-, Eventvertrag bzw. vom Gruppenvertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß Ziffer 11. dieser Bedingungen in Rechnung zu stellen.

7.7 Soweit bei Gruppenreisen nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Zahlungen an den Gruppenauftraggeber bzw. seine Mitarbeiter erfolgen sollen, sind der Gruppenauftrageber, bzw. seine Mitarbeiter oder Beauftragten oder in dessen Namen Handelnden, von AKTIV POWERTOURS® nicht inkassobevollmächtigt. Zahlungen können dann nur an AKTIV POWERTOURS® geleistet werden.

7.8 Der/die gesetzlich vorgeschriebene(n) Sicherungsschein(e) können bei Gruppenreisen dem Gruppenauftraggeber als Vertreter der Reisenden zur Weiterleitung oder Verwahrung für diesen übergeben werden.

  1. Leistungsänderungen

8.1 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise-, Camp- oder Gruppenvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von AKTIV POWERTOURS® nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reise-, Campleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

8.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

8.3 AKTIV POWERTOURS® ist verpflichtet, den Reisenden, bzw. den Gruppenaufraggeber über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenloser Rücktritt durch AKTIV POWERTOURS® angeboten.

8.4 Bei wesentlichen Änderungen ist der Kunde berechtigt, vom Reise-, Camp-, Eventvertrag zurückzutreten und die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzleistung zu verlangen, soweit eine solche durch AKTIV POWERTOURS® ohne Mehrpreis aus derer Angebot angeboten werden kann. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung von AKTIV POWERTOURS® über die Änderung der Reise-, Camp-, Eventleistung gegenüber AKTIV POWERTOURS® geltend zu machen.

  1. Umbuchungen

9.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reise-, Camp-, Eventtermins, des Reise-, Camp-, Eventziels, des Ortes des Reise-, Camp-, Eventantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.

9.2 Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann AKTIV POWERTOURS® bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro Kunden erheben.

9.3 Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise-, Camp-, Eventvertrag gemäß Ziffer 12. dieser Bedingungen zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

10.1 Nimmt der Kunde einzelne Reise-, Camp-, Eventleistung, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reise-, Camp-, Eventpreises. AKTIV POWERTOURS® wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

  1. Rücktritt und Kündigung durch AKTIV POWERTOURS®

11.1 AKTIV POWERTOURS® kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, nach Maßgabe folgender Regelungen:
a) Eine Kündigung ist zulässig, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
b) Ein entsprechendes Kündigungsrecht besteht auch dann, wenn der Reisende schuldhaft gegen die Pflichten nach Ziffer 20. dieser Bedingungen bzw. Hinweise oder Weisungen verstößt, die zur Sicherstellung des Reise-, Camp-, Eventablaufes bzw. im Interesse der Sicherheit der Reise-, Camp-, Eventteilnehmer objektiv gerechtfertigt sind.
c) Kündigt AKTIV POWERTOURS®, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; AKTIV POWERTOURS® muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
d) Die örtlichen Bevollmächtigen von AKTIV POWERTOURS® (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von AKTIV POWERTOURS® wahrzunehmen, außer ausdrücklich anders vereinbart bzw. untersagt.

11.2 AKTIV POWERTOURS® kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reise-, Camp-, Eventausschreibung genannten oder mit dem Gruppenauftraggeber vereinbarten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reise-, Camp-, Eventvertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
b) AKTIV POWERTOURS® ist verpflichtet, dem Kunden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise-, Camp-, Event wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.
c) Ein Rücktritt von AKTIV POWERTOURS® später als zwei Wochen vor Reise-, Camp-, Eventbeginn ist nicht zulässig.
d) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise-, Camp-, Event verlangen, wenn AKTIV POWERTOURS® in der Lage ist, eine solche Reise-, Camp-, Event ohne Mehrpreis für den Kunden aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von AKTIV POWERTOURS® über die Absage der Reise-, Camp-, Event dieser gegenüber geltend zu machen.
e) Mit dem Gruppenauftraggeber als dessen eigene vertragliche Pflichten getroffenen Vereinbarungen zur Mindestteilnehmer bleiben hiervon unberührt.

  1. Rücktritt durch den Kunden

12.1 Der Kunde kann bis Reise-, Camp-, Eventbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber AKTIV POWERTOURS®, die schriftlich erfolgen soll, vom Reise-, Camp-,  Eventvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen des Kunden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Eingang bei AKTIV POWERTOURS®.

12.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen AKTIV POWERTOURS® unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reise-, Camp-, Eventleistung folgende pauschale Entschädigungen vom Reise-, Camp-, Eventpreis pro Person zu:



a) vor dem 60. Tag 10 % jedoch min. 35 €,

vom 60. bis 35. Tag vor Reise-, Camp-, Eventantritt 20 % des Reise/Camp-, Eventpreises


  1. b) vom 34. bis 2. Tag vor Reise-, Camp-, Eventantritt 50 % des Reise-, Camp-, Eventpreises

  2. c) bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichtantritt der Reise, Camps, Events 100 % des Reise-, Camp-, Eventpreises.

    3 Für Gruppenreisen, -camps, -events können abweichende Bedingungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Kunden oder, in dessen Vertretung mit dem Gruppenauftraggeber, wirksam vereinbart wurden.

    12.4 Dem Kunden ist es gestattet, AKTIV POWERTOURS® nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

    12.5 AKTIV POWERTOURS® behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, der/dem Reise, Camp, Event der gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
  3. Allgemeine Pflichten des Kunden / Reisenden

13.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisenden mit AKTIV POWERTOURS® dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reise-, Camp-, Eventleitung oder der örtlichen Agentur von AKTIV POWERTOURS® anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der Reise-, Camp-, Eventleitung oder Agentur wird der Reisende, soweit die Reise-, Camp-, Event nicht ständig von einer eigenen Reise-, Camp-, Eventleitung von AKTIV POWERTOURS® begleitet wird, rechtzeitig vor Reise-, Camp-, Eventbeginn unterrichtet.

13.2 Ist von AKTIV POWERTOURS® keine örtliche Reise-, Camp-, Eventleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (siehe hierzu auch die Reise-, Camp-, Eventausschreibung), so ist der Reisende verpflichtet, AKTIV POWERTOURS® direkt unter der nachfolgend bezeichneten Adresse, Telefon- oder Faxnummer, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

13.3 Reise-, Camp-, Eventleiter oder Gruppenverantwortliche sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach der/dem/des Reise, Camp, Event Beanstandungen bzw. Zahlungsansprüche des Reisenden im Namen der AKTIV POWERTOURS® anzuerkennen.

13.4 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

13.5 Bei Reise-, Camp-, Eventgepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.

13.6 Wird die Reise, Camp, Event infolge eines Reise-, Camp-, Eventmangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm Reise, Camp, Event infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für AKTIV POWERTOURS® erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn AKTIV POWERTOURS®, bzw. seine Beauftragten (Reise-, Camp-, Eventleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von AKTIV POWERTOURS® oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird

13.7 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise-, Camp-, Eventleistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise-, Camp-, Event gegenüber dem Reise-, Camp-, Eventveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber AKTIV POWERTOURS® unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.

  1. Gutscheine

14.1 Der Gutschein berechtigt Sie oder eine beliebig andere (geeignete) Person zur Buchung und Teilnahme an entsprechenden Camps, Events, VA bei einem Camp-, Event-, VAspartner. Es gelten dafür der im Gutschein vorgesehene Preis und die bei der Buchung ersichtlichen Bedingungen.

14.2 Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 12 Monate ab Ausstellungsdatum (Erwerb). Sie steht in Abhängigkeit zu den Laufzeitintervallen der Verträge mit den Partnern und möglicher Leistungsänderungen. Die AKTIV POWERTOURS® trägt das Risiko von Preissteigerungen beim Veranstalter im Laufe des Gültigkeitszeitraumes. Eine Verlängerung der Gültigkeitszeiträume ist deshalb nicht möglich.

14.3 Ein Gutschein kann nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 15.- (zzgl. Versandkosten) in einen Gutschein für ein anderes Camp, Event, VA umgetauscht werden, solange der Gutschein-Inhaber noch keine Terminabstimmung mit einem Veranstalter aufgenommen hat. Sollte das andere Camp, Event, VA teurer sein als das ursprüngliche, Event, VA, ist der entsprechende Differenzbetrag zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr vor Umtausch an die AKTIV POWERTOURS® zu entrichten. Sollte das Camp, Event, Veranstaltung billiger sein als das ursprüngliche Camp, Event, Veranstaltung, wird der entsprechende Differenzbetrag nicht zurückbezahlt. Der Akzeptanzzeitraum von umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit demjenigen des zuerst erworbenen Gutscheins.

  1. Einschränkungen / Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Camp, Event, Veranstaltung

15.1 Die Teilnahme an bestimmten Camps, Events, Veranstaltungen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). Diese Voraussetzungen sind bei den einzelnen Camp-, Event-, Veranstaltungssbeschreibungen benannt. Nach erfolgter Buchung ist der Käufer eines Gutscheines dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person, die an dem jeweiligen Camp, Event, VA teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.

  1. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen

16.1 Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während der Reise, Camp, Event erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung durch für den Fall der Zuwiderhandlung gemäß Ziffer 12.1. b) dieser Bedingungen wird ausdrücklich hingewiesen. Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei Anreise  durch zu lesen, zu unterschreiben und einzuhalten. Auch die Verhaltensregeln beim Training[ und die weiteren wichtigen Infos werden wie die Hausordnung bei der Begrüßung durchgegangen und sind ebenfalls einzuhalten und zu unterzeichnen. Mehrfaches zuwiderhandeln der Hausordnung oder der Campregeln  kann zur schriftlichen Abmahnung und letztlich zur fristlosen Kündigung ohne jegliche Ansprüche zur Erstattung des Camppreises und Ausschluss des Camps führen.

16.2 Den Teilnehmern, auch sofern sie schwimmen können, wird das Tragen von Schwimmwesten dringend empfohlen. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht.

16.3 Es besteht vor und während der Reise, Camp, Event Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts – Ausnahmen: die Art der Veranstaltung sieht dies vor z.B. Wein-Camp, Genuss-Camp.

16.4 Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Mieter und Teilnehmer sowie sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.

16.5 Der Teilnehmer hat im Bereich der Kanutouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen.

16.6 Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich, nicht nur im Bereich von Kanutouren, sondern grundsätzlich, streng verboten.

16.7 Der Reisende haftet bei Kanutouren AKTIV POWERTOURS® gegenüber für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von AKTIV POWERTOURS® oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

16.8 Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Kanus und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von AKTIV POWERTOURS® oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

16.9 Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 16.1 bis 16.7, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von AKTIV POWERTOURS® oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.

  1. Haftung

17.1 Die vertragliche Haftung von AKTIV POWERTOURS®, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reise-, Camp-, Eventpreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden von AKTIV POWERTOURS® weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) AKTIV POWERTOURS® für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

17.2 AKTIV POWERTOURS® haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Konzerte, Ausflüge, SportVAen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reise-, Camp-, Eventausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reise-, Camp-, Eventleistung von AKTIV POWERTOURS® sind. AKTIV POWERTOURS® haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der/des Reise, Camps, Events zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der/des Reise-, Camps, Events und die Unterbringung während der/des Reise-, Camps-, Events beinhalten und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von AKTIV POWERTOURS® ursächlich geworden ist.

17.3 AKTIV POWERTOURS® gibt, z.B. bei Kanutouren, Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihr eingeholten Informationen an den Teilnehmer weiter. AKTIV POWERTOURS® haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihr im Hinblick auf der Informationseinholung und/oder –Weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

17.4 AKTIV POWERTOURS® haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden von AKTIV POWERTOURS® oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.

17.5 AKTIV POWERTOURS® haftet nicht für evtl. Verletzungen, die auf dem Hindernisparcours an den Dr.-R.-Eckert-Schulen entstehen. Jeder Kunden ist bei Abschluss des Vertrags mit AKTIV POWERTOURS® mit dem Haftungsausschluss einverstanden.

  1. Verjährung

18.1 Ansprüche des Reise-, Camp-, Event-, Eventteilnehmers gegenüber AKTIV POWERTOURS®, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.

18.2 Schweben zwischen dem Kunden und AKTIV POWERTOURS® Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reise-, Camp-, Eventteilnehmer oder AKTIV POWERTOURS® die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

18.3 Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  1. Gerichtsstand, Rechtswahl

19.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen AKTIV POWERTOURS® und dem Kunden bzw. dem Reise-, Camp-, Eventteilnehmenden und dem Gruppenauftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

19.2 Falls bei Klagen des Kunden gegen AKTIV POWERTOURS® im Ausland für die Haftung von AKTIV POWERTOURS® dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  1. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

20.1 AKTIV POWERTOURS® informiert mit der Reise-, Camp-, Eventausschreibung bzw. den Reise-, Camp-, Eventinformationen über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reise-, Camp-, Eventland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass-, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie AKTIV POWERTOURS® nicht ausdrücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind.

20.2 AKTIV POWERTOURS® wird den Kunden über wichtige Änderungen dieser Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der/des Reise-, Camps, Events informieren.

20.3 Soweit AKTIV POWERTOURS® seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet.

20. 4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reise-, Camp-, Eventvertrag zwischen dem Kunden und AKTIV POWERTOURS® anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reise-, Camp-, Eventvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

  1. Besondere Bestimmungen bei Gruppen-, Reise-, Camp-, Eventteilnehmern

21.1 AKTIV POWERTOURS® haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von AKTIV POWERTOURS® – vom Gruppenauftraggeber zusätzlich zu den Leistungen von AKTIV POWERTOURS® angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Reise-, Camp-, Eventteilnehmenden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere:
a) vom Gruppenauftraggeber oder dessen Beauftragten organisierte An- und Abreise, zu und von dem mit AKTIV POWERTOURS® vertraglich vereinbarten Abreise und Rückreise.
b) nicht im Leistungsumfang von AKTIV POWERTOURS® enthaltene VAen vor und nach der/des Reise, Camp, Event und am Reise-, Camp-, Eventort; Fahrten; Ausflüge; Begegnungen usw.

21.2 AKTIV POWERTOURS® haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers oder seiner Beauftragten vor, während und nach der/dem Reise-, Camps-, Events, insbesondere nicht für Änderungen der vertraglichen Leistungen, Weisungen an örtliche Führer/innen, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber dem Reisenden, soweit diese nicht mit AKTIV POWERTOURS® abgestimmt und von dieser ausdrücklich gebilligt wurden.

21.3 Soweit für die Haftung von AKTIV POWERTOURS® gegenüber dem Reise-, Camp-, Eventteilnehmer an den Reise-, Camp-, Eventpreis anzuknüpfen ist, ist ausschließlich der zwischen dem Gruppenauftraggeber und AKTIV POWERTOURS® vereinbarte Reise-, Camp-, Eventpreis maßgeblich, ohne Berücksichtigung von Zuschlägen jeder Art, welche vom Gruppenauftraggeber gegenüber dem Reisenden erhoben wurden.

21.4 Alle Angaben in den AKTIV POWERTOURS®-Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren die früheren Publikationen von Aktiv Powertours UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG über gleich lautende Reise-, Camp- und Eventziele und Termine ihre Gültigkeit.

21.5 Der Kunde kann Aktiv Powertours UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von Aktiv Powertours UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Aktiv Powertours UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG maßgebend.

  1. Salvatorische Klausel

22.1 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

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