ARB / Allgemeine Reisebedingungen
Reisebedingungen der Aktiv Powertours® UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Aktiv Powertours® UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (im folgenden "APT" abgekürzt) , im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten vorrangig zu unseren AGB. Im Falle überschneidender Klauseln gelten die AGB nur insoweit, als die Reisebedingungen keine Reglung enthalten.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung des Buchenden
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde APT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von APT für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vor der Buchung vorliegen.
1.2 Soweit im Reiseprospekt oder sonstigen (offline) Informationen von APT Preise genannt werden, so entsprechen diese Preise dem jeweiligen Stand bei Drucklegung. APT behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, wenn die angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes/ der Information verfügbar ist. In Abhängigkeit von Abflugort, Saisonzeit, und Buchungszeitpunkt entstehen ggf. tagesaktuelle Flugzuschläge. Die Zuschläge werden bei Buchungen im Internet angezeigt. Bei schriftlicher Buchung (per E-Mail, Fax oder Brief) wird der Kunde vor der Buchung von APT über die Zuschläge informiert.
1.3 Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von APT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von APT hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.4 Nicht von APT herausgegebene Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen oder Verzeichnisse, sind für APT und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt des Reisevertrages von APT gemacht wurden.
1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Kunden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt APT den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.7 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von APT vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot durch APT, an das APT für die Dauer von 10 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit APT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist APT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises oder die Inanspruchnahme der Vertragsleistung erklärt.
1.8 Die von APT gegebenen vorvertraglichen Unterrichtungen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.9 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch APT zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird APT dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zusenden, wenn der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.10 APT weist darauf hin, dass ein Widerrufsrecht grundsätzlich nicht besteht. Nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651r BGB, wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8. genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Anzahlung und Restzahlung erfolgen zu den in Ziff. 2.1 angegebenen Zeitpunkten, jedoch nicht früher als nach Übergabe des Sicherungsscheins, durch Lastschrifteinzug aufgrund erteiltem SEPA-Lastschriftmandat, falls keine andere Zahlungsweise, z.B. Überweisung, vereinbart ist.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl APT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist APT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. dieser Bedingungen zu belasten.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1 Abweichungen wesentlicher Leistungsinhalte von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von APT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen zumutbar und nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Entschädigungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte APT für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, erstattet APT dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB.
3.3 APT ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom APT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn APT eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von APT zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber APT reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber APT nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.3 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber APT unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert APT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann APT, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3. APT hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bei eigener Anreise
bis 61. Tag vor Reisebeginn 10 %, jedoch mindestens 35,00 €
ab 60. bis 35. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 34. bis 2. Tag vor Reisebeginn 33 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 50 %
jeweils des Reise-, Camp-, Eventpreises
4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, APT nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
4.5 APT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit APT nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist APT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6 Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem APT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. APT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
6.1 APT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn:
APT in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat.
6.2 Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der APT ohne schuldhaftes Zögern, d.h. unverzüglich, von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
6.3 Die späteste Rücktrittsfrist für APT vom Reisevertrag wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten, beträgt für von APT veranstaltete Reisen:
a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
Für von APT vermittelte Reisen gelten die Fristen des jeweiligen Reiseveranstalters.
6.4 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat APT unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
7.1 APT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch APT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, es sei denn, dass das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von APT beruht.
7.2 Kündigt APT, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
8. Obliegenheiten/Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat APT oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von APT mitgeteilten Frist erhält.
8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit APT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von APT vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von APT vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an APT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von APT zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von APT bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von APT ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er APT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von APT verweigert wird oder wenn die sofortige Ab-hilfe notwendig ist.
8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und APT können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich APT, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von APT für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.2 APT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von APT sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
APT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch APT ursächlich waren.
10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmen
10.1 APT informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
10.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist APT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald APT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
10.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird APT den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
10.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte "Black List" (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von APT oder direktüber http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen von APT einzusehen.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 APT wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
11.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Kunden. Dies gilt nicht, wenn der APT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
11.3 APT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass APT eigene Pflichten verletzt hat.
12. Geltendmachung von Ansprüchen; Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1. APT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreit-beilegung darauf hin, dass APT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. APT weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consum-ers/odr/ hin.
12.2. Für Kunden/Kunde, die nicht Angehörige eines Mitglied-staats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Kunden und APT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Kunde können APT aus-schließlich an deren Sitz verklagen.
12.3. Für Klagen von APT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von APT vereinbart.
13 Unrichtigkeiten / Angaben Dritter / Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen RSD zur Anfechtung des Reisevertrages.
13.2. Leistungsbeschreibungen fremder Medien wie Kataloge, Hotelprospekte, Websites o.Ä. verändern den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang auch dann nicht, wenn sie über APT zugänglich gemacht werden. Maßgeblich für den vertraglich zugesicherten Leistungsumfang ist neben der Reiseausschreibung ausschließlich die Auftragsbestätigung/Rechnung.
13.3. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart. Gerichtsstand für Klagen von Kunden gegen APT ist Regensburg. Für Klagen gegen Kunden oder Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts oder Personen sind, die ihren Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Regensburg vereinbart. Ergibt sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder Bestimmungen von Mitgliedstaaten der EU, welchen der Kunde angehört etwas anderes zugunsten des Kunden, gelten die vorgenannten Bedingungen nicht.
14. Allgemeines / Nutzung unverschlüsselte E-Mail
14.1 Alle Angaben in den Katalogen und Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
14.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
14.3 Die Sicherheit von Übermittlungen von E-Mails kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet oder unvollständig ankommen, oder Viren enthalten. APT übernimmt daher keine Gewähr für Irrtürmer oder Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung via E-Mail zurückzuführen sind. Sofern Sie uns Ihre E-Mail überlassen, bzw. selbst unverschlüsselte E-Mails zu senden, gehen wir von einer eigenverantwortlichen Wahl aus die oben genannten Risiken einzugehen.
14.4. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder –vermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Stand: 01.08.2018
Reiseveranstalter ist:
Aktiv Powertours® UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG,
Geschäftsführer, Wasilios Wamwakithis
Handelsregister, HRA 7765, Registergericht Regensburg,
Bayernstraße 19, 93128 Regenstauf,
09402/937543